häufig gestellte Fragen

Generalpachtvertrag §17

(1) Innerhalb der einzelnen Kleingartenparzelle darf eine eingeschossige Laube einschl. Geräteraum, Aufenthaltsraum und Trockentoilette in einfacher Ausführung bis zu einer Grundfläche von 24 m² errichtet werden. Das Unterkellern der Laube, der Einbau eines Kamins sowie die Verwendung flüssiger und fester Brennstoffe sind nicht gestattet.

(2) Die Laube darf folgende Höhe nicht überschreiten : Flachdach/Pultdach bis 2.70m Walmdach/Satteldach bis 4.30m. Der Dachüberstand der Laube, der dem Schutz der Bestehenden oder genehmigungsfähigen fiktiven Wand darf 0.35m nicht überschreiten.

(4) Getrennt von der Laube stehende Baukörper sind bis auf die Ausnahmen des §19 des Generalpachtvertrag nicht gestattet.

Generalpachtvertrag §22

(1) zusätzlich zu der bebauten Grundfläche dürfen höchstens 12% der Parzellenfläche als Wege und Plätze befestigt werden.

Generalpachtvertrag §23

(1) Hecken zur Einfassung der Kleingartenparzelle sind entsprechend der Planung der Stadt bis zu einer Höhe von 1.20m zu halten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Pflegemaßnahmen sind ordnungsgemäß durchzuführen.

(2) Abgrenzungen zum Kleingartennachbar durch Hecken sind gestattet ( max. 6m). Für erforderliche Grenzmarkierungen sind ansonsten ein oder zwei Spanndrähte an 0.50m hohen Pfählen zulässig. Bei Gefahr von Wildschäden ist auch die Verwendung von engmaschigen Zaungeflecht bis zu 0.75m gestattet.

Generalpachtvertrag §18

(1) Der überdachte Freisitz muss im unmittelbaren Anschluss an die Laube gebaut sein. Es darf die gesamte überbaute Fläche (Laube mit Freisitzüberdachung) von 24 m² nicht überschreiten.

(2) Begrenzungselemente sind in den Maßen des überdachten Freisitz bis 1m Höhe zugelassen. Als Materialien der Begrenzungselemente sind Holz, Stein, Fachwerk und Sicherheitsglas zulässig.

Generalpachtvertrag §19 Innerhalb der Kleingartenparzelle können nach vorheriger Antragstellung (§20) vom Zwischenpächter zusätzlich genehmigt werden :

(1) Freistehendes Gewächshaus in Leichtbauweise bis zu 8 m² und 2.70m Höhe. Gewächshäuser dürfen nur der Anzucht und Kultur von Pflanzen dienen.

(2) Flächenpergola ohne jegliche Abdeckung. Hierzu gehören auch Tor- und Rosenbögen oder Reiterpergolen.

(3) Begrenzungselemente für Flächenpergola

(4) Stützmauern im Bereich von Böschungen

(5) Sicht und Windschutzzäune

(6) Handelsübliche Markise

(7) Aufbauten dürfen nur zweckbestimmend genutzt werden

Fragt doch einfach kurz nach, damit es auf beiden Seiten keine langen Gesichter gibt.

Generalpachtvertrag §20

(3) Jeder Bauantrag muss über den Kleingartenverein dem Zwischenpächter zur Genehmigung eingereicht werden. Bauzeichnungen mit Maßangaben sind dem Bauantrag beizufügen.

(4) Bauarbeiten dürfen erst nach Erteilung der schriftlichen Genehmigung begonnen werden.

(5) Bauarbeiten müssen 6 Monate nach erteilung der Genehmigung begonnen und nach weiteren 12 Monaten abgeschlossen sein. Bei Nichteinhaltung der Fristen erlischt diese Genehmigung.

Warum wird diese nicht im Sommer durchgeführt, sondern immer im kalten, nassen und dunklen Frühjahr? Schaut Euch dazu bitte §7 (1) der Satzung des Kleingartenvereins an. ……mindestens jedoch einmal zu Beginn des Geschäftsjahres….

Die kleinen Container sind, meist ab Mai, während der Gartensaison immer am 2ten und 4ten Samstag ab 9.30 geöffnet. Diese werden zum späten Nachmittag oder bei max. Füllmenge geschlossen. Die großen Container des Stadtverbandes kommen zu Anfang und zum Ende der Gartensaison. Da dies in Verbindung mit der Gemeinschaftsarbeit erfolgt ist zu beachten das diese erst nach der Gemeinschaftsarbeit der Gärtner befüllt werden.

Feuer in Feuerschalen, in Erdlöchern oder auch offenes Feuer zum Kochen ist in der Gartenanlage untersagt.

Link zum .pdf des Stadtverbandes hier Des weiteren sind Lebensbäume (Thuja) ebenso wie Kirschlorbeer nicht zugelassen.

Hier ist alles zu Spielgeräten und Hochbeeten zusammengefasst. hier

Der Name ist hierbei schon Programm. Alles weitere dazu könnt Ihr dem .pdf entnehmen. hier

Alles Informative zu diesem Thema entnehmt Ihr bitte diesem .pdf hier

Während der Frostperiode wird in der Anlage das Wasser abgedreht. Bitte nehmt zur Vorsicht auch eure Wasseruhren im Garten ab. Der WC-Container ist in dieser Zeit ebenfalls geschlossen. Es liegt also nicht am Schlüssel 🙂